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Terms and conditions

VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN 01/2023

 

1    Allgemeine Bestimmungen

1.1    Alle Lieferungen und Verkäufe werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen durchgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer. Von diesen Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

1.2    Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Bedingungen des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen und werden nicht Teil des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3    Etwaige getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1.4    Durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

1.5    Der Käufer kommt seinen Verpflichtungen aus der DSGVO nach und informiert Endkunden gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Soweit der Käufer personenbezogene Daten erhebt und diese an den Verkäufer weitergibt oder sofern die erworbenen Geräte Daten erheben, ist der Käufer verpflichtet, den Endkunden auf die Datenschutzhinweise des Verkäufers aufmerksam zu machen.

1.6    Die Datenschutzhinweise des Verkäufers finden sich unter: www.windhager.com/at/datenschutzerklaerung

 

2    Vertriebsweg

2.1    Bei Weitergabe an Wiederverkäufer erlischt automatisch die Windhager Vollgarantie bzw. Kessel- und Boilergarantie.

2.2    Davon ausgeschlossen sind jene Produkte, die vom Verkäufer ausdrücklich für den Verkauf über den Heizungsgroßhandel freigegeben sind.

2.3    Der Käufer hat dem Verkäufer die Anlagenadresse des zu installierenden Gerätes bei der Bestellung (Bestellformular) bekanntzugeben.

 

3    Angebote und Aufträge

3.1    Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben in Katalogen, Preislisten und Prospekten des Verkäufers sind Richtwerte sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden bzw. wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Änderungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

3.2    Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, in der der mit dem Käufer vereinbarte Umfang der Lieferung zusammengefasst ist.

3.3    Die Auftragsbearbeitung ist rechtsverbindlich ab Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer.

3.4    Änderung der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen nicht der ausdrücklichen Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

3.5    An den zum Angebot gehörenden Softwareprogrammen und Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen) behält sich der Verkäufer Urheber- und sonstige Rechte vor. Sie dürfen vom Käufer bzw. dem Endverbraucher bestimmungsgemäß genutzt und Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt sind.

3.6    Sämtliche dem Käufer überlassene Unterlagen, insbesondere Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Verkäufers; der Käufer bzw. Endverbraucher erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an den Verkäufer zurückzustellen.

 

4    Preis, Zahlungsbedingungen

4.1    Die Preise verstehen sich frei Rechnungsadresse (Lager) bzw. Anlagenadresse (Baustelle). Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.

4.2    Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. 

4.3    Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

4.4    Zahlungen sind lt. Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.5    Wurde die Forderung vom Käufer nicht spätestens am Tag der Fälligkeit beglichen, so treten die Rechtsfolgen des Verzugs ein. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden die gesetzlichen Verzugszinsen mit 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB fällig. Die Verzugsfolgen treten auch ohne vorherige Mahnung oder Nachfristsetzung durch den Verkäufer ein. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6    Die SEPA-Lastschriften erfolgen prompt nach Rechnungserstellung.

4.7    Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur zulässig, wenn entweder schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurde, dass die Forderung unbestritten ist oder wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde.

4.8    Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. 

4.9    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, das Bekanntwerden von Umständen, die die Begleichung der Forderungen des Verkäufers gefährden oder erschweren oder die Zahlungsunfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen oder bei Eingang einer nach Ermessen des Verkäufers ungünstigen Auskunft über die Vermögens- und/oder Einkommensverhältnisse des Käufers ist der Verkäufer, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde.

 

5    Lieferung

5.1    Die Belieferung erfolgt: Beim konzessionierten Heizungsinstallateur fracht- und verpackungsfrei an die Anlagenadresse (Baustelle) bzw. Rechnungsadresse (Lager), mit Abladen ohne Einbringung. Beim Heizungsgroßhandel fracht- und verpackungsfrei an die Rechnungsadresse (Lager), mit Abladen ohne Einbringung. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware vereinbarungsgemäß geliefert hat .

5.2    Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

5.3    Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, die Erbringung erforderlicher oder vereinbarter Mitwirkungshandlungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.

5.4    Sollte ein vereinbarter Liefertermin, aus welchen Gründen immer, nicht eingehalten werden, hat der Verkäufer oder dessen beauftragte Spedition mit dem Käufer eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Eine Haftung des Verkäufers für eine Überschreitung von Lieferzeiten wird ausgeschlossen. 

5.5    Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung des Verkäufers.

5.6    Ist Abholung vereinbart, hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen, ab Mitteilung des Verkäufers über die Versandbereitschaft, die Ware zu übernehmen. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf des dritten Tages ab Mitteilung der Versandbereitschaft, gilt die Ware als geliefert.

5.7    Im Fall von Verzögerungen des Versandes oder der Zustellung, die dem Käufer zuzurechnen sind, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, kann dem Käufer für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,50 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch 5,00 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 

5.8    Ist Zustellung vereinbart, gilt die Ware als geliefert:
    5.8.1    bei Zustellung der Ware durch den Verkäufer mit Unterzeichnung des Gegenscheines;
    5.8.2    bei Übergabe der Ware durch den Verkäufer an ein Transportunternehmen.

5.9    Alle Lieferungen sind umgehend zu prüfen, widrigenfalls können Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB). Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer nachzuweisen. 

5.10    §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. Reklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich beim Verkäufer eingehen.

5.11    Möchte der Käufer, ohne per Gesetz oder Vertrag dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurückzutreten, so hat der Verkäufer das Wahlrecht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder gegen Bezahlung einer Stornogebühr dem Rücktritt zuzustimmen. Die Stornogebühr beträgt ab 2 Wochen vor dem Liefertermin 20% des Bruttokaufpreises, sobald die Ware bereits in Anlieferung oder bereits geliefert ist 50% des Bruttokaufpreises.

5.12    Tritt der Verkäufer aus Gründen zurück, die dem Käufer zuzurechnen sind, so sind dem Verkäufer die bis zum Rücktrittsdatum vertragsgemäß erbrachten Vorleistungen zu vergüten. Hierfür wird eine Pauschale von 20% des Kaufpreises vereinbart. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

 

6    Retourware

6.1    Die Rücknahme bereits ausgelieferter, nicht mangelhafter Ware (Retourware) erfolgt in Ausnahmefällen nach Vereinbarung ausschließlich in einwandfreiem Zustand. Da aus Qualitätsgründen jede einzelne Retourware einer genauen Eingangsprüfung zu unterziehen ist, wird pro zurückgesendeten Verkaufsteil (je Artikel bzw. Position) eine Bearbeitungsgebühr von 10% des verrechneten Warenwertes (Listenpreis abzgl. aller Rabatte) aber mindestens € 10,- verrechnet. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Jegliche Beschädigung der Ware durch den Käufer oder Frachtführer schließt regelmäßig die Rücknahme aus.

6.2    Den Retourwaren ist die Originalrechnung in Kopie oder der Lieferschein beizulegen und es stellt dies lediglich das Angebot zur Annahme der Retourwaren durch den Käufer dar. Wird die Rückware nach durchgeführter Qualitätskontrolle durch den Verkäufer für einwandfrei befunden, wird hierfür eine Gutschrift ausgestellt, welche gleichzeitig als Annahme des Rücknahmeanbots durch den Verkäufer gilt.

6.3    Für den Fall einer Gutschrift wird die je Artikel bzw. Position anfallende Bearbeitungsgebühr vom Guthabensbetrag abgezogen. Sollte die Bearbeitungsgebühr die Gutschrift übersteigen, wird der Mehrbetrag dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Gutschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Rücksendung die Originalrechnung in Kopie oder Lieferschein beigelegt wird.

6.4    Die Rücknahme von Einzelkomponenten aus Set-Artikeln (z.B. Teile aus Abgassets) sowie Kessel ist nicht möglich. 

6.5    Artikel, deren Lieferung mehr als 3 Monate zurückliegt, werden nicht zurückgenommen.

6.6    An den Verkäufer zurückgesendete Waren, die sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden und sohin vom Verkäufer nicht zurückgenommen werden, können vom Verkäufer entsorgt werden. Eine Gutschrift erfolgt in diesen Fällen nicht.

6.7    Von der Bearbeitungsgebühr ausgenommen sind die Abwicklung sämtlicher Garantie- sowie Gewährleistungsfälle als auch Falschlieferungen durch den Verkäufer.

 

7    Garantie, Gewährleistung

7.1    Die Garantieleistungen und Garantiebedingungen kann der Gerätepreisliste oder den Garantie-Bedingungen (liegen dem Gerät bei) entnommen werden.

7.2    Die Gewährleistungsfrist setzt mit dem Rechnungsdatum an den Käufer ein. 

7.3    Der Verkäufer leistet nur dann Gewähr, wenn eine Ware trotz sach- und fachgerechten Einbaus (unter Beachtung der Montage- und Betriebsanleitung) durch einen konzessionierten Fachmann Mängel aufweist.

7.4    Der Verkäufer ist von dieser Verpflichtung entbunden, wenn ihm der Schaden nicht unverzüglich nach Feststellung durch einen konzessionierten Fachmann und noch vor Inangriffnahme einer Reparatur nachweislich zur Kenntnis gebracht wird.

7.5    Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. 

7.6    Im Gewährleistungsfall wird der Verkäufer auf eigene Kosten:
        die Ware entweder nachbessern oder
        eine Ersatzlieferung vornehmen.

7.7    Mit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist auch für die nachgebesserten, ersetzten Teile nicht wieder neu. Dies gilt nicht für die zugesagten Garantiefristen, welche ab Rechnungsdatum an den Endverbraucher gelten.

7.8    Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsarbeiten nicht durch den Werkskundendienst des Verkäufers oder eine gewerblich konzessionierte Fachfirma durchgeführt wurden.

7.9    Der Verkäufer leistet lediglich für die Funktionsfähigkeit der Produkte Gewähr, nicht jedoch für deren äußeres Erscheinungsbild. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit, die Fahrtkosten oder Ein- und Ausbaukosten. 

7.10    Für Betriebskosten und Schallemissionen am Aufstellungsort wird keine Haftung übernommen, da diese von der Anlagenkonfiguration, Gebäude, Witterung, Benutzerverhalten und Reglereinstellung abhängen.

 

8    Eigentumsvorbehalt

8.1    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten, auch aus früheren Lieferungen, Eigentum des Verkäufers.

8.2    Wird eine noch nicht ins Eigentum des Käufers übergegangene Ware mit einer anderen Sache so verbunden, dass eine neue Sache entsteht, erwirbt der Verkäufer an dieser neuen Sache Miteigentum im wertmäßigen Ausmaß der Forderung, die er gegen den Käufer hat.

8.3    Sollte die vorbehaltene Ware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet werden, so wird die Forderung aus dem Werk oder Werkliefervertrag in gleichem Umfang im Voraus an den Verkäufer abgetreten.

8.4    Wird eine noch nicht ins Eigentum des Käufers übergegangene Ware gepfändet oder auf eine andere Art von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Käufer dem Verkäufer hievon unverzüglich schriftlich Meldung zu machen und dem Verkäufer bei der Wahrung seiner Rechte Hilfe zu leisten.

 

9    Haftung

9.1    Der Verkäufer schuldet nur jene Produkteigenschaften, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) vom Verkäufer oder seinen Subauftragnehmern vom Käufer unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Käufer als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Verkäufer hinsichtlich allfälliger Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

9.2    Sofern nicht gesetzlich zwingend gegenteilig vorgesehen (zB im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes oder bei Personenschäden) ist die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung in Fällen der groben Fahrlässigkeit auch betragsmäßig auf den jeweiligen Nettoauftragswert jedenfalls aber mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch den Verkäufer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Gänzlich ausgeschlossen sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, sowie des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse von Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen gegen Dritte.

9.3    Die Haftung des Verkäufers ist gänzlich ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung, sofern dies für den Schaden kausal war, sowie für Schäden, die infolge der Unterlassung notwendiger Wartungen entstanden sind.

9.4    Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. sonstige Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit diese Informationen in Prospekten, technischen Beschreibungen, Anlagenschema oder sonstigen vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Dokumenten enthalten sind, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich die Richtigkeit und Vollständigkeit garantiert. Ausgeschlossen wird in diesem Zusammenhang auch die Haftung für eine Verletzung von Warn- oder Aufklärungspflichten.

9.5    Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers aufgrund Schädigungen, die diese dem Käufer – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Käufer - zufügen.

9.6    Soweit dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Gleiches gilt für Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z. B. Rückrufaktionen). Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

10    Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

10.1    Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.

10.2    Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

10.3    Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig oder in anderer Art und Weise undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem von der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck und der beabsichtigten Wirkung so nah wie möglich kommt.

10.4    Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen