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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 2022)

 

1. Gültigkeit

1.1 Alle Lieferungen und Verkäufe werden ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb der Schweiz durchgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Von diesen Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Einkaufsbedingungen des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2. Vertriebsweg

2.1 Den von uns belieferten Firmen (Gewerbebetriebe des konzessionierten Heizungsinstallateurs) gestatten wir den Verkauf ausschliesslich an den Endverbraucher.

2.2 Bei Weitergabe an Wiederverkäufer erlischt automatisch die Windhager Vollgarantie bzw. Kessel- und Boilergarantie.

2.3 Davon ausgeschlossen sind jene Produkte, die von uns ausdrücklich für den Verkauf über den Heizungsgrosshandel freigegeben sind.

2.4 Im Rahmen der Rückverfolgbarkeit verlangen wir von jeder belieferten Firma, uns die Anlagenadresse des zu installierenden Gerätes bei der Bestellung (Bestellformular) bekannt zu geben.


3. Angebote und Aufträge

3.1 Angebote sind stets freibleibend. Abbildungen, Masse und Gewichts angaben in Katalogen, Preislisten und Prospekten sind Richtwerte. Dem technischen Fortschritt dienende Änderungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

3.2 Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, die massgebend für den Umfang der Lieferung ist (dieselbe Wirkung kommt einem unterschriebenen Lieferschein zu). Die Auftragsbestätigung ist rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb 1 Woche dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird.

3.3 Wir behalten uns vor, für Rücksendungen eine angemessene Bearbeitungsgebühr bzw. anfallende Reparatur-, Verpackungsund Frachtspesen zu verrechnen.


4. Lieferung von Heizkesseln

4.1 Die Belieferung erfolgt: Beim konzessionierten Heizungsinstallateur fracht- und verpackungs frei an die Anlagenadresse (Baustelle) bzw. Rechnungsadresse (Lager), mit Abladen ohne Einbringung. Beim Heizungsgrosshandel fracht- und verpackungsfrei an die Rechnungsadresse (Lager), mit Abladen ohne Einbringung.

4.2 Sollte ein vereinbarter Liefertermin, aus welchen Gründen immer, nicht eingehalten werden, hat der Verkäufer mit dem Käufer eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Eine Haftung des Verkäufers für eine Überschreitung von Lieferzeiten wird ausgeschlossen.

4.3 Ist Abholung vereinbart, hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen, ab Mitteilung des Verkäufers über die Versandbereitschaft, die Ware zu übernehmen. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf des dritten Tag ab Mitteilung der Versandbereitschaft, gilt die Ware als geliefert.

4.4 Bei Zustellung gilt die Ware als geliefert.

4.5 Alle Lieferungen sind umgehend zu prüfen. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich bei uns eingehen.


5. Versand von Klein- und Ersatzteilen

5.1 Er erfolgt im Regelfall per Post auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers.

5.2 Ist Punkt 4.1 nicht möglich, so versenden wir auf Rechnung des Verkäufers, aber auf Gefahr des Käufers, mit Spedition oder Bahn.


6. Garantieleistung

6.1 Windhager ist zur Garantieleistung nur dann verpflichtet, wenn sie über einen Mangel oder Schaden unverzüglich informiert wird. Die nachfolgenden Garantiebedingungen ersetzten – soweit zulässig – die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Bei Mängeln hat der Kunde seinen Garantieanspruch direkt beim Hersteller einzufordern.

6.2 Die Garantie erstreckt sich auf die im Preisbuch des Lieferanten angegebenen Leistungen, auf die schriftlich bestätigten Leistungen und die mängelfrei Beschaffenheit der Ware. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen ist beschränkt auf die Dauer von 10 Jahren seit Kauf des Produktes. Wird ein Leistungsnachweis durchgeführt, ist es Sache des Kunden, die von Windhager vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zu schaffen.

6.3. Windhager erfüllt seine Garantieverpflichtungen, indem sie nach eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos repariert (Nachbesserung) oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Weitere Ansprüche des Käufers sind (im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen) ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung, Schadenersatz, Ersatz für Auswechslungskosten des Käufers, Kosten für Fest stellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebs unterbrechung, Wasser- und Umweltschäden usw.) u.a.

6.4 Vorzeitige Beendigung der Garantieleistung: Die Garantieleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Windhager Änderungen oder Reparaturen am Produkt oder am Arbeitsergebnis vornehmen. Dies gilt auch, wenn die von Windhager empfohlenen Anlagenkonzepte, Ausführungen, Änderungen oder Reparaturen abgelehnt oder unterlassen werden. Die Garantieleistungsfrist beträgt 24 Monate, mit Ausnahme von Schäden, welche durch höhere Gewalt, unsachgemässen Transport bzw. Lagerung, Bedienungsfehler, fehlende Energien, Wassermangel u. ä. hervorgerufen werden.

6.5 Ausschluss der Garantieleistung: Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch:
• höhere Gewalt,
• Anlagenkonzepte und Ausführungen, von denen Windhager Zentralheizung Schweiz AG abgeraten hat, oder die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern),
• Nichteinhalten der Wasserqualität gemäss Richtlinie SWKI BT 102-01
• Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von Windhager über Projektierung, Montage, Betrieb und Wartung,
• Arbeit anderer,
• nicht richtige oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (Dichtungen, elektrische Teile, Schamottierungen, Kältemittel, Chemikalien usw.). Im Weiteren sind ausgeschlossen: Korrosionsschäden (insbesondere wenn Wasser aufbereitungs anlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner Schäden durch Kesselsteinablagerung sowie Schäden an Wassererwärmern, die durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden.


7.Haftung

7.1. Die Haftung von Windhager aus mangelhaften Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen für: Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, eigene Aufwendungen des Kunden, durch ihn einseitig veranlasste Kosten Dritter im Zusammenhang mit dem Schadenfall (z.B. Austausch-, Reparatur- oder Reinigungskosten, Kosten für die Feststellung von Schadenursachen, Expertisen etc.), Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechung sowie entgangenen Gewinn.


8. Kostenvoranschläge

8.1 Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Instruktionen, Informationen und Daten erstellt und haben rein informativen Charakter.


9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die bestätigten Zahlungstermine sind immer einzuhalten. Lieferverzögerungen, Mängelrügen, sonstige Beanstandungen, noch nicht erteilte Gutschriften oder von der Windhager Zentralheizung Schweiz AG nicht anerkannte Gegenforderungen berechtigen den Kunden nicht zu einem Rückbehalt, zur Kürzung oder Verrechnung seiner Zahlung.

9.2 Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, zehn Prozent Verzugszins zu verlangen.

9.3 Mahnkosten, bei Zahlungsverzug verlangen wir 50 Franken Mahnkostenzuzüglich weiterer Inkassokosten.


Datenschutzerklärung: https://www.windhager.com/de-ch/weitere-daten/datenschutz/

Allgemeine Geschäftsbedingungen