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Bis zu 80% Förderung
für den Heizungstausch in Deutschland

Neue Förderregeln seit 21. Juli 2026

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) für den Heizungstausch wurde zum 21.07.2026 angepasst: sozial stärker gestaffelt und in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Mit der Anpassung der BEG-Förderung bleiben attraktive Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch in Deutschland bestehen. Für Biomasseheizungen sind Zuschüsse von bis zu 80 % möglich, und auch Wärmepumpen profitieren von umfassenden Förderungen.

Unser Tipp: Jetzt handeln und die höchste Förderung sichern!

Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde bereits von 20 % auf 16 % reduziert und sinkt am 01.02.2027 auf 12 %. Bis 2028 folgen weitere Reduktionsstufen. Gleichzeitig werden auch die förderfähigen Kosten ab 2027 laufend abgesenkt. Das bedeutet also, dass je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto höher fällt Ihr Zuschuss aus. Wer noch im Jahr 2026 einreicht, sichert sich die aktuell besten Förderbedingungen. Jede weitere Verzögerung kann die Fördersumme spürbar reduzieren.

Wir übernehmen für Sie dabei, die Prüfung Ihrer individuellen Fördermöglichkeiten, die Ermittlung der optimalen Zuschusshöhe, unterstützen sie bei der Antragstellung und begleiten Sie persönlich bis zur Bewilligung. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und sichern Sie sich die aktuellen höchsten Fördersätze.

Förderübersicht auf einen Blick

Grundförderung

+ Klimageschwindigkeitsbonus

+ Einkommensbonus

Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Heizsystem und lassen sich mit unterschiedlichen Förderungen kombinieren. Die maximale Förderquote liegt bei bis zu 80 % für einkommensschwache Haushalte und bei bis zu 70 % für alle übrigen. Das entspricht maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit. Die folgende Übersicht zeigt, welche Förderungen für welches Heizsystem infrage kommen:

 

HeizsystemGrundförderungZusätzliche Boni
Wärmepumpe

30 % 

(ab Q1 2027: 15 %¹)

+ Klimageschwindigkeitsbonus² 

+ Einkommensbonus

Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz30 %

+ Klimageschwindigkeitsbonus² 

+ Einkommensbonus

¹ Ab Q1 2027 sinkt der Grundfördersatz auf 15 %. Der Wertschöpfungsbonus (+15 %, EU-Ursprung) gleicht das nur bei nachgewiesenem EU-Ursprung aus – WINDHAGER NXT Wärmepumpen erfüllen dies und bleiben bei 30 %. Zusätzlich entfällt ab Q1 2027 der bisherige Effizienzbonus (−5 %). 

² Details zur Degression siehe unten.

16 % Klimageschwindigkeitsbonus noch

00 Tage 00 Stunden 00 Minuten 00 Sekunden

verfügbar. Danach wird der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % reduziert.

Die Förderbausteine im Detail

Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien beträgt die Grundförderung 30 %. Die Besonderheit bei Wärmepumpen: Ab dem ersten Quartal 2027 reduziert sich die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 %. Unsere WINDHAGER NXT Wärmepumpen profitieren hier vom neuen Wertschöpfungsbonus (+15 % bei EU-Ursprung) und bleiben dadurch auch ab 2027 mit insgesamt 30 % Grundförderung förderfähig.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt seit der Reform in festen Stufen, bis er 2028 ganz entfällt:

Zeitraum bis 2028Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus
ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.20280 % (Der Bonus entfällt ganz)

Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Zuschuss:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Höhe des Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
30.000 - 40.000 €30 %
40.000 - 50.000 €10 %

Bei Familien wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert – das erhöht die Chance auf den Bonus.

Ergänzungskredit

Zusätzlich zu den Förderungen kann ein zinsvergünstigter Kredit genutzt werden:

  • Bis 120.000 € Kreditsumme
  • Zinssatz bis zu 2,5 Prozentpunkte unter den KfW-Refinanzierungskonditionen
  • Beantragung über die Hausbank
  • Haushaltseinkommen bis 90.000 €

Förderfähige Investitionskosten

Die Förderung wird nur bis zu einer festgelegten Kostenobergrenze gewährt. Diese Grenze sinkt ab 2027 schrittweise.

Wohngebäude

EinheitFörderfähiger Betrag
1. Wohneinheit28.000 €
2. - 6. Wohneinheit15.000 € je Einheit
ab 7. Wohneinheit8.000 € je Einheit

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten entspricht die maximale Förderquote von 80 % einem Zuschuss von bis zu 22.400 €. Ab 01.02.2027 bis bis 01.08.2030 sinkt der förderfähige Betrag für die 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Das ergibt bis 01.08.2030 einen Zuschuss von 22.000 €.

 

Nichtwohngebäude

NutzflächeFörderfähiger Betrag
bis 150 m²28.000 €
151 - 400 m²28.000 € + 197 €/m²
401 - 1.000 m²28.000 € + 118 €/m²
ab 1.001 m²28.000 € + 79 €/m²

Rechenbeispiel

Hier ein Beispiel anhand eines Einfamilienhauses (1 Wohneinheit, kein Einkommensbonus). 

 

Wärmepumpe

BeispielAntrag 2026Antrag ab 2027
Fördersatz46 %15 % (mit EU-Wertschöpfungsbonus 30 %)
Zuschuss12.880 €4.087,50 € (mit EU-Wertschöpfungsbonus: 8.175 €)

Biomasse

BeispielAntrag 2026Antrag ab 2027
Fördersatz46 %30 %
Zuschuss12.880 €8.175 €

Wer also noch im Jahr 2026 statt im Jahr 2027 beantragt, sichert sich bis zu 8.792,50 € mehr Förderung – selbst mit 15 % EU-Wertschöpfungsbonus oder Biomasse sind es noch 4.705 € mehr. Zu beachten ist, dass diese Rechnung nur für den Austausch einer fossilen Heizung gilt. Wird stattdessen eine bereits erneuerbare Heizung ersetzt, etwa eine ältere Wärmepumpe oder Biomasseanlage, fällt die Förderung ab 2027 spürbar niedriger aus, bei jüngeren Anlagen (ab Baujahr 2008) sogar ganz weg.

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Wir prüfen Ihre individuelle Förderfähigkeit, berechnen die optimale Zuschusshöhe und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Ihre Vorteile:

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Häufige Fragen

Für einkommensschwache Haushalte beträgt die maximale Zuschussquote bis zu 80 %. Für alle übrigen Antragsteller liegt sie bei bis zu 70 %.

Weil sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Investitionskosten in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden.

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermie
  • Anschluss an Wärmenetze 

Bei Wärmepumpen:

  • Effizienz: η_s ≥ 150 % (Luft/Wasser, 35 °C)
  • Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3,0 (VDI 4650)
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Kältemittel: ab 01.01.2028 nur natürliche Kältemittel (R290/Propan zentral)
  • Netzdienlichkeit: steuerbar nach § 14a EnWG, EEBUS-fähig ab 01.07.2027, intelligentes Messsystem (iMSys) Pflicht
  • Schall: Außengerät durchgehend 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert

Bei Biomasseheizungen

  • Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe nicht mehr Pflicht
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, vorgeschriebene Pufferspeichergrößen
  • Emissionsbonus (2.500 €) entfällt
  • Neuer Staubgrenzwert ab 01.10.2027

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