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Staatliche Förderung
für Heizungen in Deutschland

Heizungstausch leicht gemacht:
So sparen Sie Heizkosten und nutzen die neuesten Fördermittel


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet seit Ende Dezember klare Richtlinien für den Heizungstausch. Insbesondere Hausbesitzern, die sich für eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung entscheiden, winken durch die Novelle attraktive Förderungen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten und wie Sie bis zu 70 Prozent Förderung beim Heizungstausch erhalten können.

Fördersätze für den Heizungstausch im Überblick

Basis-
fördersatz

Bis zu 30.000 € werden mit 30% gefördert.

+ Klima-Geschwin-
digkeitsbonus

Zeitlich begrenzte Förderung, die mit der Zeit abnimmt.

+ Einkommens-
bonus

Für Hausbesitzer mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 € pro Jahr.

+ Emissionsbonus Biomasse

Pauschalbetrag für emissionsarme Biomasseheizungen.

Bis zu 70 Prozent Förderung

Wenn Sie ihre alte fossile Heizung durch eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien ersetzen, beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Die Zuschussförderung für den Heizungstausch liegt hier bei maximal 70 Prozent. Dazu können verschiedene Förderungen addiert werden. Darüber hinaus gibt es noch andere Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch das Finanzamt in Form von Steuerboni in Höhe von 20 Prozent.

Bei der Fördersumme, beziehungsweise der maximalen Förderung pro Wohneinheit, gibt es einen wichtigen Unterschied: Bewohnen Sie die Immobilie selbst, gibt es bis zu 70 Prozent Förderung, bei vermieteten Objekten bis zu 30 Prozent. Dadurch profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer von den Förderungen. Es gilt jeweils eine maximal förderbare Investitionssumme von 30.000 € für die erste Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern sind bei der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit jeweils 15.000 € förderfähig, ab der siebten 8.000 €.

GEG Fördersätze seit 01.01.2024

 

  Basis-
Fördersatz
Effizienz-
Bonus
Klimageschwindigkeits-
bonus
Einkommens- 
Bonus
Emmisions-
Bonus
Wämepumpe 30% 5% 20% 30%  
Biomasse 30%   20% 30% 2.500 €
Solaranlagen 30%   20% 30%  
Anschluss Gebäude-/ Wärmenetz 30%   20% 30%  

 

Basisfördersatz:
Kosten bis 30.000 € werden mit 30 Prozent gefördert, vorausgesetzt das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt.

Kriterien für Biomasse:

  • Neu: Keine Kombinationspflicht
  • Hydraulischer Abgleich (nach Verfahren B)
  • Für selbstgenutztes und vermietetes Eigentum
  • Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ETAs) mind. 81%
  • Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW bei Scheitholz

Kriterien für Wärmepumpe:

  • JAZ ≥ 3,0
  • Einbau eines Wärmemengenzählers bzw. interne Erfassung über Reglung
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
  • Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) 
    • bei 35°C ≥ 145 %
    • bei 55°C ≥ 125 %

Effizienzbonus:
Gefördert werden Wärmepumpen, die als Wärmequelle Grundwasser, das Erdreich oder Abwasser sowie einnatürliches Kältemittel nutzen.  

Klimageschwindigkeitsbonus:
Zeitlich begrenzte Förderung, die mit der Zeit abnimmt. Hybridheizungen mit Biomasse erhalten den Bonus nur in Kombination mit Solarthermie oder PV-Anlagen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Ab 01. Januar 2037 entfällt dieser Bonus. Wird für alle Antragssteller mit selbstgenutztem Wohneigentum gewährt.

Einkommensbonus:
Der letzte Teil des Fördermixes ist der sogenannte Einkommensbonus von 30%. Der Bonus wird gewährleistet, wenn das maximale Haushaltseinkommen bei 40.000 Euro liegt.

Emissionsbonus Biomasse:
Der Emissionsminderungszuschlag ist ein Pauschalbetrag. Hier winken 2.500 €. – allerdings nur beim Einbau einer emissionsarmen Biomasseheizung, die einen Feinstaubgrenzwert von weniger als 2,5mg/m³ einhält. 

 

Ergänzungskredit

Zusätzlich kann ein vergünstigter Kredit in Anspruch genommen werden, bei dem der Zinssatz bis zu 2,5% unter den KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann.

  • Max. Kreditsumme: 120.000€ 
  • Antragstellung über die Hausbank nach Zugang des Bewilligungsbescheides
  • Max. Haushaltsjahreseinkommen: 90.000 .– €
Förderübersicht BEG EM
Förderungen Infoseite KFW
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Häufig gestellte Fragen
Alle wichtigen Infos auf einen Blick
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Max. förderfähige Kosten

Für Eigenheimbesitzer: bis zu 70% Förderung
Für vermietete Objekte: bis zu 30% Förderung

Max. förderbare Investitionssumme bei WOHNGEBÄUDEN: 

Für die erste Wohneinheit: 30.000.– €
Für die 2te bis 6te Wohneinheit: 15.000 .– €
Ab der 7ten Wohneinheit: 8.000 .– €

 

Max. förderbare Investitionssumme bei NICHTWOHNGEBÄUDEN: 

Fläche Max. Fördersumme Beispiel
bis 150 m² 30.000 € 100 m²: 30.000 €
151 bis 400 m² 200 €/m² 300 m²: 300 m² x 200 €/m² = 60.000 €
401 bis 1000 m² 80.000 € + 120 €/m² ab dem 401 m² 800 m²: 80.000 € + 400 m² x 120 €/m² = 128.000 €
ab 1001 m² 152.000 € + 80 €/m² ab dem 1001 m² 1.200 m²: 152.000 € + 200 m² x 80 €/m² = 168.000 €

 

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