Neue Förderregeln seit 21. Juli 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) für den Heizungstausch wurde zum 21.07.2026 angepasst: sozial stärker gestaffelt und in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Mit der Anpassung der BEG-Förderung bleiben attraktive Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch in Deutschland bestehen. Für Biomasseheizungen sind Zuschüsse von bis zu 80 % möglich, und auch Wärmepumpen profitieren von umfassenden Förderungen.
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Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde bereits von 20 % auf 16 % reduziert und sinkt am 01.02.2027 auf 12 %. Bis 2028 folgen weitere Reduktionsstufen. Gleichzeitig werden auch die förderfähigen Kosten ab 2027 laufend abgesenkt. Das bedeutet also, dass je früher Sie Ihren Förderantrag stellen, desto höher fällt Ihr Zuschuss aus. Wer noch im Jahr 2026 einreicht, sichert sich die aktuell besten Förderbedingungen. Jede weitere Verzögerung kann die Fördersumme spürbar reduzieren.
Wir übernehmen für Sie dabei, die Prüfung Ihrer individuellen Fördermöglichkeiten, die Ermittlung der optimalen Zuschusshöhe, unterstützen sie bei der Antragstellung und begleiten Sie persönlich bis zur Bewilligung. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und sichern Sie sich die aktuellen höchsten Fördersätze.
Förderübersicht auf einen Blick
Grundförderung
+ Klimageschwindigkeitsbonus
+ Einkommensbonus
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Heizsystem und lassen sich mit unterschiedlichen Förderungen kombinieren. Die maximale Förderquote liegt bei bis zu 80 % für einkommensschwache Haushalte und bei bis zu 70 % für alle übrigen. Das entspricht maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit. Die folgende Übersicht zeigt, welche Förderungen für welches Heizsystem infrage kommen:
| Heizsystem | Grundförderung | Zusätzliche Boni |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30 % (ab Q1 2027: 15 %¹) | + Klimageschwindigkeitsbonus² + Einkommensbonus |
| Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz | 30 % | + Klimageschwindigkeitsbonus² + Einkommensbonus |
¹ Ab Q1 2027 sinkt der Grundfördersatz auf 15 %. Der Wertschöpfungsbonus (+15 %, EU-Ursprung) gleicht das nur bei nachgewiesenem EU-Ursprung aus – WINDHAGER NXT Wärmepumpen erfüllen dies und bleiben bei 30 %. Zusätzlich entfällt ab Q1 2027 der bisherige Effizienzbonus (−5 %).
² Details zur Degression siehe unten.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus noch
verfügbar. Danach wird der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % reduziert.
Die Förderbausteine im Detail
Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien beträgt die Grundförderung 30 %. Die Besonderheit bei Wärmepumpen: Ab dem ersten Quartal 2027 reduziert sich die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 %. Unsere WINDHAGER NXT Wärmepumpen profitieren hier vom neuen Wertschöpfungsbonus (+15 % bei EU-Ursprung) und bleiben dadurch auch ab 2027 mit insgesamt 30 % Grundförderung förderfähig.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt seit der Reform in festen Stufen, bis er 2028 ganz entfällt:
| Zeitraum bis 2028 | Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| ab 21.07.2026 | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % (Der Bonus entfällt ganz) |
Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Zuschuss:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Höhe des Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.000 - 40.000 € | 30 % |
| 40.000 - 50.000 € | 10 % |
Bei Familien wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert – das erhöht die Chance auf den Bonus.
Ergänzungskredit
Zusätzlich zu den Förderungen kann ein zinsvergünstigter Kredit genutzt werden:
- Bis 120.000 € Kreditsumme
- Zinssatz bis zu 2,5 Prozentpunkte unter den KfW-Refinanzierungskonditionen
- Beantragung über die Hausbank
- Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Förderfähige Investitionskosten
Die Förderung wird nur bis zu einer festgelegten Kostenobergrenze gewährt. Diese Grenze sinkt ab 2027 schrittweise.
Wohngebäude
| Einheit | Förderfähiger Betrag |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. - 6. Wohneinheit | 15.000 € je Einheit |
| ab 7. Wohneinheit | 8.000 € je Einheit |
Bei 28.000 € förderfähigen Kosten entspricht die maximale Förderquote von 80 % einem Zuschuss von bis zu 22.400 €. Ab 01.02.2027 bis bis 01.08.2030 sinkt der förderfähige Betrag für die 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Das ergibt bis 01.08.2030 einen Zuschuss von 22.000 €.
Nichtwohngebäude
| Nutzfläche | Förderfähiger Betrag |
|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 € |
| 151 - 400 m² | 28.000 € + 197 €/m² |
| 401 - 1.000 m² | 28.000 € + 118 €/m² |
| ab 1.001 m² | 28.000 € + 79 €/m² |
Rechenbeispiel
Hier ein Beispiel anhand eines Einfamilienhauses (1 Wohneinheit, kein Einkommensbonus).
Wärmepumpe
| Beispiel | Antrag 2026 | Antrag ab 2027 |
|---|---|---|
| Fördersatz | 46 % | 15 % (mit EU-Wertschöpfungsbonus 30 %) |
| Zuschuss | 12.880 € | 4.087,50 € (mit EU-Wertschöpfungsbonus: 8.175 €) |
Biomasse
| Beispiel | Antrag 2026 | Antrag ab 2027 |
|---|---|---|
| Fördersatz | 46 % | 30 % |
| Zuschuss | 12.880 € | 8.175 € |
Wer also noch im Jahr 2026 statt im Jahr 2027 beantragt, sichert sich bis zu 8.792,50 € mehr Förderung – selbst mit 15 % EU-Wertschöpfungsbonus oder Biomasse sind es noch 4.705 € mehr. Zu beachten ist, dass diese Rechnung nur für den Austausch einer fossilen Heizung gilt. Wird stattdessen eine bereits erneuerbare Heizung ersetzt, etwa eine ältere Wärmepumpe oder Biomasseanlage, fällt die Förderung ab 2027 spürbar niedriger aus, bei jüngeren Anlagen (ab Baujahr 2008) sogar ganz weg.
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Häufige Fragen
Für einkommensschwache Haushalte beträgt die maximale Zuschussquote bis zu 80 %. Für alle übrigen Antragsteller liegt sie bei bis zu 70 %.
Weil sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Investitionskosten in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden.
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermie
- Anschluss an Wärmenetze
Bei Wärmepumpen:
- Effizienz: η_s ≥ 150 % (Luft/Wasser, 35 °C)
- Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 3,0 (VDI 4650)
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Kältemittel: ab 01.01.2028 nur natürliche Kältemittel (R290/Propan zentral)
- Netzdienlichkeit: steuerbar nach § 14a EnWG, EEBUS-fähig ab 01.07.2027, intelligentes Messsystem (iMSys) Pflicht
- Schall: Außengerät durchgehend 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert
Bei Biomasseheizungen
- Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe nicht mehr Pflicht
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, vorgeschriebene Pufferspeichergrößen
- Emissionsbonus (2.500 €) entfällt
- Neuer Staubgrenzwert ab 01.10.2027