Fördersätze für den Heizungstausch im Überblick
für Biomasse
Beim Heizungstausch und Einbau einer emissionsarmen Biomasseheizung in Kombination mit Solar oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung
für Wärmepumpen
Beim Heizungstausch und Einbau einer Wärmepumpenanlage (bis zu 40% möglich, abhängig von Kältemittel und Wärmequelle)
für Solaranlagen
Beim Heizungstausch und Installation einer Solaranlage (25% Förderung als Einzelmaßnahme)
Jetzt Förderantrag stellen!
Sie stellen Ihren Förderantrag direkt online auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf der Website www.bafa.de finden Sie unter der Rubrik Energie > Bundesförderung für effiziente Gebäude alle Informationen rund um das Thema BEG-Förderung.
BEG Fördersätze seit 01.01.2023
Fördersatz | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus* | Max. Fördersatz | |
Biomasse (mit Solar oder Wärmepumpe) | 10% | 10% | 20% | |
Luft-Wasser Wärmepumpen | 25% | 10% | 5% | 40% |
Solarthermie | 25% | 10% | 35% |
* abhänig von Wärmequelle und eingesetztem Kältemittel
Förderbedingungen im Gebäudebestand
Pellets- Hackschnitzel-, und Scheitholz
- Kombination der Biomasseheizung mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung
- Einhaltung der Staubemissionsgrenzwerte von max. 2,5mg/m³
- Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs Wert) von mindestens 81%
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Pufferspeicher mit mindestens 30/Liter pro kW bei Pellets und Hackschnitzel
- Pufferspeicher mit mindestens 55/Liter pro kW bei Scheitholz
- Anzeige der erzeugten Wärmemenge (Wärmemengenzähler)
- Heizlastermittlung durch den Fachhandwerker
Wärmepumpe
- Erreichen einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7
- Für den 5% zusätzlichen Wärmepumpenbonus muss als Wärmequelle Grundwasser oder Sole genutzt werden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt werden
Heizungs-Tausch-Bonus
- Es wird eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht
- Es wird eine alte Gasetagen- oder Zentralheizung getauscht, die mindestens 20 Jahre alt ist
Diese Kosten werden gefördert
Der Fördersatz bezieht sich bei privaten Antragsstellern auf die Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer). Bei Unternehmen die vorzugssteuerabzugsberechtigt sind für die Nettokosten (exklusive Mehrwertsteuer). Neben den Anschaffungskosten der neuen Heizung werden auch Maßnahmen gefördert, die für die Installation und Inbetriebnahme notwendig sind. Bei Wohngebäuden können max. 60.000 Euro pro Wohneinheit zur Förderung angerechnet werden, bei Nichtwohngebäuden max. 15 Mio. Euro.
- Anschaffungskosten für die neue Heizung
- Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
- Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
- notwendige Wanddurchbrüche
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
- Schornsteinsanierung
- Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
- Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
- Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage.
Wie bekomme ich meine Förderung? Einfach erklärt!
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten, muss der Förderantrag beim BAFA gestellt werden. Das muss passieren, bevor Sie den Auftrag für den Heizungstausch an einen Fachhandwerker vergeben.
Wenn Sie den Förderantrag gestellt haben, erhalten Sie umgehend eine E-Mail als Eingangsbestätigung von der BAFA. Direkt nach der Eingangsbestätigung können Sie Ihren Heizungsbauer beauftragen und mit der Umsetzung beginnen. Dafür haben Sie 24 Monate Zeit (= Bewilligungszeitraum).
Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind mit dem Verwendungsnachweis die Abschlussrechnung des Heizungsbauers, Fachunternehmererklärung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einzureichen.
Einfach erklärt: Wie die Antragsstellung im Detail funktioniert, erklärt Ihnen unser Windhager-Förderexperte hier im Video Schritt für Schritt:
Ich bin mir noch nicht sicher welche Angaben ich genau machen soll. Kann ich meinen Antrag trotzdem schon stellen?
Sie sind sich noch nicht sicher, welche Heizung Sie einbauen möchten oder wie hoch die förderfähigen Kosten sein werden? Kein Problem!
Solange sich der Kesselwechsel nicht auf Ihren Fördersatz oder die Kosten auswirkt, ist ein Kesselwechsel generell jederzeit möglich.
Auch alle anderen Angaben können noch geändert werden. Wenn Sie den Zuwendungsbescheid per Post erhalten (aktuelle Bearbeitungszeit rund 3 Monate) haben Sie noch 4 Wochen Widerspruchsfrist, in der alle Angaben noch geändert werden können.
Wenn Sie Ihr Eigenheim mit Einbau einer Biomasse-Heizung energetisch sanieren möchten, können Sie die Sanierungskosten alternativ auch von der Steuer absetzen.
Voraussetzungen:
- Haus / Wohnung wird selbst bewohnt (als Haupt- / Nebenwohnsitz)
- Eigenheim wurde vor mindestens 10 Jahren erbaut
- Biomasse-Heizung muss technische Mindestanforderungen für die BEG erfüllen
Werden diese erfüllt, können nach Abschluss der Sanierung über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im ersten und zweiten Kalenderjahr nach den Sanierungsarbeiten können je 7 % der Kosten steuerlich abgesetzt werden und im darauf folgenden Jahr 6 %.
Hinweis: Die eigentliche Steuerlast muss höher sein als die Förderrate – wer also weniger Einkommenssteuer bezahlt, kann nicht die volle Fördersumme erhalten.
Eine Kumulierung mit der Bundesförderung ist nicht möglich.
Zum Einkommenssteuergesetz
Grundsätzlich muss der Pelletkessel zum Erhalt der Förderung entweder mit einer Solarthermieanlage oder mit einer Warmwasser-Wärmepumpe kombiniert werden. Die Solaranlage wird dabei mit eigenem Fördersatz gefördert.
Die Mindestgröße der Solaranlage richtet sich nach der geltenden GEG, d.h. bei 1-2 Wohneinheiten mind. 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche und ab 3 Wohneinheiten mind. 0,03 m² Aperturfläche pro m².