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Förderungen beantragen
Lassen Sie sich von Profis beraten!

Förder-Service+

Die Fördergeld-Profis übernehmen für Sie!

Wer sich für das Heizen mit erneuerbaren Energien entscheidet, kann von hohen Fördergeldern von 30 bis zu 70 % der Investitionssumme profitieren. Bei der Vielzahl der Fördermöglichkeiten erfordern der Überblick sowie die Beantragung jedoch viel Zeit und Nerven. Daher bieten wir für Sie den FÖRDER-SERVICE+ an.

Minimaler Aufwand mit maximalem Nutzen!

Profitieren Sie von Ihrer Bestförderung indem Sie den kostenpflichtigen FÖRDER-SERVICE+ nutzen. Dieser umfasst die Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen, sowie das Erstellen der Bestätigung zum Antrag (BzA) und Ausstellen der notwendigen Bestätigungen nach Durchführung (BnD).

Das FÖRDER-SERVICE+ ist vorerst ein Angebot für private Eigentümer. Im Ein- und Zweifamilienhaus sowie für Wohngebäude bis zu sechs Wohneinheiten, kann der febis Förderservice zum Preis von 289,- € beauftragt werden.  Gewerbliche Antragssteller sowie Nichtwohngebäude wird der Service angeboten, sobald die Anträge dafür bei der KFW gestellt werden können.

So funktionierts:

  • Lassen Sie sich von Ihrem BHT Heizungsbaupartner ein Angebot erstellen und schließen Sie den Vertrag zur Heizungsmodernisierung.
  • Checkliste/Auftragsformular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag und allen weiteren Angeboten an unsere Fördergeld-Profis übergeben! Alle Details im Formular.
  • Der Förderservice erstellt die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach der Durchführung (BnD).
  • Gerne unterstützen wir Sie beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal.

Für Privatpersonen (Wohngebäude)

Auftrag für Privatpersonenen

 

Für gewerbliche Antragssteller (Nichtwohngebäude)

Auftrag für Gewerbe

Der BEG-Zuschuss für die Heizungsmodernisierung kann zusammen mit bereits vorliegenden Lieferungs-/Leistungsverträgen für weitere Massnahmen der energetischen Gebäudesanierung beantragt werden. Die KfW lässt momentan nur einen Antrag pro Projekt zu. Ab 1.9.2024 müssen Anträge vor Maßnahmenbeginn gestellt werden und die Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten. 

 

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder zur Förderung?

Dann schreiben sie uns eine Nachricht, wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Meine Daten:

Sie haben Fragen zum Förderservice? Dann nutzen Sie unsere Förderhotline:

Tel: 06190 9263 - 473

Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.