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Staatliche Förderung
für Heizungen in Deutschland

Förder-Service+

Die Fördergeld-Profis übernehmen für Sie!

Wer sich für das Heizen mit erneuerbaren Energien entscheidet, kann von hohen Fördergeldern von 30 bis zu 70 % der Investitionssumme profitieren. Bei bundesweit bis zu 6.000 Förderprogrammen erfordern der Überblick sowie die Beantragung jedoch viel Zeit und Nerven. Daher bieten wir für Sie den FÖRDER-SERVICE+ an.

Minimaler Aufwand mit maximalem Nutzen!

Profitieren Sie von Ihrer Bestförderung indem Sie den kostenpflichtigen FÖRDER-SERVICE+ nutzen. Dieser umfasst die Angebotsoptimierung auf die höchstmögliche Förderung sowie das Austellen der notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag und nach Durchführung.

Das FÖRDER-SERVICE+ ist ein Angebot für private Eigentümer im Ein- und Zweifamilienhaus sowie für gewerbliche Antragsteller. Der Service kann von Privatpersonen zum Preis von 289,- € (Wohngebäude) oder von gewerblichen Antragsstellern für 357,- € (Nichtwohngebäude) inkl. MwSt. in wenigen Schritten beauftragt werden.

So funktionierts:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Windhager Kompetenz-PARTNER ein Angebot erstellen und schließen Sie den Vertrag zur Heizungssmodernisierung.
  • Checkliste herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Vertrag und allen weiteren Angeboten an unsere Fördergeld-Profis übergeben!
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal
     

Für Privatpersonen (Wohngebäude)

>> Jetzt Förder-Service+ für Privatpersonen beantragen! <<

 

Für gewerbliche Antragssteller (Nichtwohngebäude)

>> Jetzt Förder-Service+ für Gewerbetreibende beantragen <<

 

Der BEG-Zuschuss kann mit vorliegenden Lieferungs-/Leistungsvertrag für die Heizungsmodernisierung beantragt werden. Die KfW lässt momentan nur eine Antragstellung durch  

Hinweis: Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden. 

Ab 1.9.2024 müssen Anträge vor Maßnahmengeginn gestellt werden und die Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten. 
 

Die wichtigsten Fragen zu Förderungen und Voraussetzungen können Sie vorab, direkt und persönlich über die Förder-Hotline abklären. Informationen erhalten Sie werktags von 9 bis 17 Uhr unter 06190/9263-473.

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