Inbetriebnahme-Bedingungen
Biomassegeräte & Wärmepumpen
Eine Inbetriebnahme kann nur nach Einhaltung der folgender Bedingungen erfolgen!
Sollte die Anlage nicht betriebsbereit sein oder müssen an der Anlage während der Inbetriebnahme Installationsarbeiten (sowohl hydraulisch als auch elektrisch) vom Inbetriebnehmer vorgenommen werden, so erfolgt dies kostenpflichtig für den Installateur. Dies gilt analog für zu behebende Montage- und Ausführungsmängel.
Bei nicht betriebsbereiter Anlage wird der Kundendiensttechniker die Inbetriebnahme abbrechen und es wird die Unkostenpauschale von CHF 400 in Rechnung gestellt.
Für nicht von Windhager gelieferte Anlagenkomponenten sowie nicht ordnungsgemässer Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage wird seitens Windhager keine Haftung/Garantie übernommen.
- Der Anlagenbetreiber muss bei der Inbetriebnahme anwesend sein.
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