Garantiebedingungen
DELUXE & EDEL SERIE
Mit bis zu 5 Jahren Herstellergarantie bieten wir Ihnen optimale Sicherheit:
Die Herstellergarantie umfasst neben Material auch die Fahrt- und Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers.
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Allgemeine Garantiebestimmungen
Geräte und Zubehör müssen von einem konzessionierten Installateur gekauft und entsprechend den Windhager-/BHT-Planungs- und Installationsanleitungen eingebaut werden. Dabei muss das Gerät in dem Land gekauft werden, in dem es installiert wird.
Die Garantie beginnt mit der Inbetriebnahme, spätestens aber 1 Jahr nach Rechnungsstellung von Windhager/BHT an den Installateur und endet nach 5 Jahren, spätestens aber nach 15.000 Betriebsstunden.
Eine dokumentierte Inbetriebnahme, die Online-Schaltung des Kessels1) sowie die Durchführung der regelmäßigen Wartungen sind Voraussetzungen für die Herstellergarantie. Diese Arbeiten dürfen nur Windhager/BHT Kundendienst-Techniker bzw. autorisierte Partner durchführen und sind kostenpflichtig. Werden die Garantie-Bedingungen nicht erfüllt, wird eine Garantie nicht übernommen und es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie etwaige gesetzliche Produkthaftungsvorschriften.
Zubehör
Für das gesamte Windhager-Zubehör gewähren wir nach erfolgter Inbetriebnahme und Einhaltung der kesselspezifischen Wartungs- Intervalle unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls bis zu 5 Jahre Herstellergarantie.
Verschleißteile
Von der Herstellergarantie ausgenommen sind Verschleißteile (u.a. Dichtungen, Türverschlüsse, Einhängebleche, Abbrandplatten, Reinigungswerkzeug), des Weiteren Schnecken und Schneckenkanäle, alle tauschbaren Lager, Blattfedern, Messer der Zellradschleuse (PUROWIN Direkt), Rollenkette und Kettenräder (PuroWIN Direkt), Ausräumfedern im Vorratsbehälter (PuroWIN Pneumatisch), Primärluftdorn und Türdichtungen (BioWIN Alpha). Abweichend von Vorstehendem sind bei den Produkten BIOWIN2, BIOWIN2 PLUS sowie BIOWIN ULTEGRA die Verschleißteile in der Herstellergarantie enthalten.
1) Es besteht Registrierungspflicht
INBETRIEBNAHME – mehr als nur „Einschalten“
- Erklären: Bedienung und Funktion Ihrer Heizanlage werden erklärt, sodass Sie im Notfall kleinere Störungen selbst beheben können.
- Messen: Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Geräteeinstellung.
- Probeheizen: Funktionskontrolle der Heizanlage.
- Dokumentieren: Die ermittelten Kontrollwerte werden in einem – direkt am Gerät befindlichen – Einstellprotokoll eingetragen und die Inbetriebnahme dokumentiert.
WARTUNG – ein Service mit vielen Vorteilen
Regelmässige Wartung ist der Schlüssel zur optimalen Leistung und Langlebigkeit unserer Heizanlagen. Sie ist nicht nur eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährleistung, sondern bringt erhebliche Vorteile mit sich:
- Maximale Sicherheit: Durch die gründliche Überprüfung Ihres Gerätes wird das Risiko einer eventuell auftretenden Störung erheblich reduziert.
- Spart Kosten und schont die Umwelt: Bei jeder Wartung werden die Geräteeinstellungen überprüft. Das garantiert Ihnen bestmögliche Energieausnutzung und schont die Umwelt! Außerdem werden kleine Schäden erkannt und behoben, noch bevor sie gross und teuer werden.
- Wertsicherung: Regelmäßiges Warten erhöht die Lebensdauer und sichert den Wert Ihrer Heizanlage – und das für lange Zeit!
GARANTIEAUSSCHLUSS – was zu berücksichtigen ist
In den nachfolgenden Fällen ist die Herstellergarantie ausgeschlossen:
- Nichtbeachtung der Planungsunterlagen sowie der Installations- und Bedienungsanleitungen
- Systemtrennung bei der Verwendung nicht sauerstoffdiffusionsdichter Fußbodenrohre
- durch nicht konzessionierte Installateure/Heizungsbauer.
- Ein- oder Umbauten an Kessel oder Regelungsanlage durch nicht autorisierte Firmen
- Durchführung von Inbetriebnahme, Wartungen und Anodenkontrolle durch nicht autorisierte Firmen
- Nicht dokumentierte Inbetriebnahme, Wartungen, Anodenkontrolle
- Fehlende oder unsachgemäße Reinigung und Bedienung
- Schäden bzw. Störungen durch äußere Einflüsse wie z.B. Wassermangel, Frost, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Feuer, Hochwasser oder höhere Gewalt sowie Verschmutzung, Verkalkung, zu hohe Luftfeuchtigkeit, Luftverunreinigung, chemische oder elektrochemische Einwirkung
- Schäden bzw. Störungen aufgrund natürlicher Abnutzung
- Mutwillige Beschädigung
- Schäden bzw. Störungen durch Heizungswasser, welches nicht den jeweiligen Landesvorschriften entspricht
- Verwendung nicht geeigneter Brennstoffe
- Schäden bzw. Störungen wegen zu wenig bzw. verunreinigter Verbrennungsluft
- Schäden bzw. Störungen durch unzureichenden Kamin (Kaminzugbedingungen, Kaminlängen, Kaminquerschnitte)
- Schäden bzw. Störungen durch unzureichende Wärmeabnahme während des Betriebs
- Schäden bzw. Störungen durch das Fehlen einer selbsttätigen Einrichtung zur Wärmeabfuhr, die eine Überschreitung der höchstzulässigen Betriebstemperatur verhindert
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Windhager Zentralheizung Schweiz AG
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CH-6203 Sempach Station
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