CHF 1'000.– PRÄMIE FÜR DEINE EMPFEHLUNG!
Kennst Du jemanden in Deinem Netzwerk, der fachlich und menschlich zu Windhager passt und auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung ist? Dann unterstütze uns dabei, engagierte und qualifizierte Kolleginnen und Kollegen für die Windhager Zentralheizung Schweiz AG zu gewinnen. Gute Mitarbeitende kennen gute Mitarbeitende – und genau auf dieses Netzwerk setzen wir.
So funktioniert's
1. Empfiehl geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus Deinem persönlichen Netzwerk.
2. Die interessierte Person bewirbt sich über den offiziellen Bewerbungsprozess – entweder über unsere Karriereseite oder per E-Mail an hr.wch@windhager.com.
3. Wir prüfen die Bewerbung sorgfältig und führen bei entsprechender Eignung den regulären Rekrutierungsprozess durch.
4. Fülle das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ aus und informiere damit das HR-Team über Deine Empfehlung.
Unsere offenen Stellen findest du hier:
Deine Prämie
Brutto CHF 500.– nach bestandener Probezeit
Wird die von Dir empfohlene Person eingestellt und die Probezeit erfolgreich abgeschlossen, erhältst Du eine Prämie von brutto CHF 500.–. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung.
Weitere brutto CHF 500.– nach 12 Monaten
Ist die von Dir empfohlene Person nach mindestens 12 Monaten ununterbrochener Anstellung weiterhin bei Windhager beschäftigt, erhältst Du automatisch eine weitere Prämie von brutto CHF 500.–, ausbezahlt mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung.
Dein Vorteil
Für eine erfolgreiche Empfehlung kannst Du insgesamt bis zu Brutto CHF 1'000.– erhalten.
Gemeinsam Talente für Windhager gewinnen
Nutze Dein Netzwerk, unterstütze das Wachstum von Windhager und trage dazu bei, die besten Talente für unser Unternehmen zu gewinnen. Wir freuen uns auf Deine Empfehlung!
Spielregeln
- Du befindest Dich zum Zeitpunkt der Empfehlung in einem aktiven und ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Windhager Zentralheizung Schweiz AG.
- Die interessierte Person muss sich über den offiziellen Bewerbungsprozess bewerben.
- Das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ muss vollständig ausgefüllt und spätestens vor dem ersten Arbeitstag der empfohlenen Person beim HR eingereicht werden.
- Wird dieselbe Person von mehreren Mitarbeitenden empfohlen, wird die zuerst nachweislich eingegangene Empfehlung berücksichtigt.
- Die Prämie stellt eine freiwillige Leistung der Windhager Zentralheizung Schweiz AG dar. Auch bei wiederholter Auszahlung besteht kein Rechtsanspruch auf zukünftige Leistungen aus diesem Programm.
- Das Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm gilt bis auf Widerruf. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs gültigen Programmbedingungen.
- Über die Durchführung des Rekrutierungsprozesses und eine mögliche Anstellung entscheidet ausschliesslich die Windhager Zentralheizung Schweiz AG.
- Es besteht kein Anspruch auf die Anstellung einer empfohlenen Person.
- Die Auszahlung der jeweiligen Prämie setzt voraus, dass sich sowohl die empfehlende Person als auch – bei der zweiten Prämienstufe – die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem aktiven und ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Windhager Zentralheizung Schweiz AG befinden.
- Scheidet die empfehlende oder die empfohlene Person vor Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen aus dem Unternehmen aus oder wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, entfällt der Anspruch auf die noch nicht ausbezahlte Prämie ersatzlos.
Datenschutz
Mit der Teilnahme am Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm bestätigen die empfehlende Person und die empfohlene Person, dass die für die Durchführung des Programms erforderlichen Personendaten durch die Windhager Zentralheizung Schweiz AG bearbeitet werden dürfen. Die Daten werden ausschliesslich für die Durchführung des Rekrutierungsprozesses sowie für die Abwicklung einer allfälligen Prämienzahlung verwendet. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz. Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung des Programms, die Abrechnung der Prämien oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht oder gesetzeskonform archiviert. Betroffene Personen können ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche jederzeit geltend machen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf kann jedoch dazu führen, dass das Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programm oder die Auszahlung einer allfälligen Prämie nicht vollständig durchgeführt werden kann.