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FÖRDERUNGEN
Alle Förderungen im Überblick

Förderungen in der Steiermark

Mit 1. Februar 2026 startet vom Land Steiermark die Förderaktion „Förderung Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme“.
Gefördert wird der Ersatz von veralteten und nicht mehr energieeffizienten Biomassekesseln und Wärmepumpen mit einem Mindestalter von 15 Jahren in bestehenden Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern durch energieeffiziente Biomassekessel (Hackschnitzel-, Pellets-, Scheitholz- oder Kombikessel) oder energieeffiziente Wärmepumpen (Geothermie-, Grundwasser- oder Luftwärmepumpen) bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 100 kW, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Für das zu versorgende Objekt darf keine wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen.

Die maximale Förderhöhe beträgt für Biomassekessel max. € 3.000,- bzw. für Wärmepumpen € 1.500,-
Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten begrenzt.

Tausch von Biomasse auf Biomasse
bis zu 3.000 € Fördergeld
Tausch von Biomasse auf Wärmepumpe
bis zu 1.500 € Fördergeld
Tausch von Wärmepumpe auf Wärmepumpe
bis zu 1.000 € Fördergeld
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