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FÖRDERUNGEN
Alle Förderungen im Überblick

Förderungen in Kärnten

Erhältlich ist die Landesförderung für Pelletskessel, Stückholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpen.

Die Landesförderung Kärnten ist mit einem Pauschalbetrag von 3.000 Euro begrenzt und wird auch in Kombination mit der Bundesförderung für Fossilkesseltausch gewährt. Zusätzlich gibt es einen Solar-Bonus für neue Anlagen (> 6m²) von EUR 1.500, wodurch sich die Fördersumme auf bis zu EUR 4.500 erhöhen kann. 

Pelletskessel
bis zu 3.000 € Fördergeld
Hackgutkessel
bis zu 3.000 € Fördergeld
Stückholzkessel
bis zu 3.000 € Fördergeld

Weitere Informationen zur Landesförderung Kärnten

Vor-Ort-Energieberatung

Die kostenlose Vor-Ort-Energieberatung muss von qualifzierten Energieberatern des netEB vor dem Start des Heizkesseltauschs durchgeführt werden. Das Protokoll muss dem elektronischen Förderantrag beigelegt werden. Ist die Gebäudehülle bereits gedämmt, ist die Energieberatung nicht mehr erforderlich.

Zuerst Bundesförderung beantragen

Beantragen Sie zuerst die Bundesförderung "Raus aus Öl & Gas". Sobald die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Landesförderung Kärnten als Anschlussförderung subsidär zugesagt.

 

Mehr Informationen zur Landesförderung Kärnten erfahren Sie in unserem Flyer oder direkt auf der Website der Förderstelle

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