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Neue Förderhöhen ab 1. Jänner 2024 – 1.250 Millionen Euro werden vergeben

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Nach Beschluss des Erneuerbare-Wärme-Pakets der Bundesregierung im Nationalrat liegen die Karten endlich auf dem Tisch.

Das Klimaministerium will ab 2024 die Förderungen für den Heizungstausch erhöhen. Künftig sollen durch Bundes- und Landesförderungen mindestens 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung ersetzt werden.

Laut Regierungsbeschluß werden ab 2024 die Förderungen für Heizungstausch und thermische Sanierung noch einmal erhöht. Stefan Gubi, Geschäftsführer der Windhager Gruppe, freut sich über dieses klare Signal: "Dass durch Bundes- und Landesförderungen zusammen künftig 75 Prozent der Kosten für eine neue, klimaschonende Heizung ersetzt werden sollen, ist ein großer und wichtiger Schritt. Denn die Klimaziele wird Österreich nur durch einen flächendeckenden Umbau auf nachhaltige Heiztechnik erreichen können."

Information zum Erneuerbare-Wärme-Paket seitens Klimaschutzministerium

Zentrale Eckpunkte des Förderpakets:

  • Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.
  • Das Förderprogramm „Sauber Heizen für alle“ wird deutlich ausgeweitet. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100% bis hin zur technologiespezifischen Kostengrenze.
  • Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden verdreifacht.

 

Förderungen für den Heizungstausch

Ab 1. Jänner 2024 werden technologiespezifische Förderpauschalen vergeben, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher fällt die Förderung des Bundes aus. Beispiel: Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss.

Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz (Fernwärmevorrang). Ist ein Fernwärmeanschluss nicht möglich, wird eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Gefördert werden nicht nur die Kosten des physischen Geräts (also zB der Pelletskessel oder die Wärmepumpe), sondern etwa auch Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage.